Der Unterschied zum Fassadengerüst: Ein Dachgerüst hat zusätzlich eine Dachfanglage. Das ist ein Netz oder Gitter, das zwischen Traufe und Gerüst gespannt wird. Es fängt Personen und herabfallendes Material ab – vorgeschrieben bei allen Dacharbeiten über 3 m Höhe.
Die Montage erfolgt nach SN EN 12810/12811. Jedes Gerüst wird nach dem Aufbau geprüft. Sie erhalten das SUVA-Freigabedokument – griffbereit für jede Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Freiburg, Murten oder Düdingen.
Standardausrüstung: dreiseitiger Seitenschutz, Verankerungen alle 4 m vertikal, Dachfanglagen bis 60° Dachneigung, Aufstiegsleitern im Gerüst. Bei Bedarf kommen Konsolverbreiterungen und zusätzliche Schutznetze dazu.